BGH: Online-Video-Recorder unzulässig. Droht Abmahnwelle gegen Nutzer?
22. Apr. 2009 | von Rechtsanwalt Exner |
BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 216/06 - Internet - Videorecorder - Die Internet-Aufzeichnung von Filmen über Online - Dienste als Internet - Recorder stellt einen Verstoß gegen Urheberrecht (u. a. § 87 Abs. 1 UrhG) dar. Dies hat nun das oberste Zivilgereicht, der BGH entschieden. Konkret ging es um eine Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Klage auf Auskunft.
Die nunmehr vorliegende Entscheidung wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die Nutzer der Online - Recorder wieder in das Visier der Abmahner geraten: Spätestens mit dieser Entscheidung sind Online - Recorder als offensichtlich rechtswidrige Quelle einzustufen. Vor einer Nutzung ist abzuraten, denn nach Auskunftserteilung durch die Anbieter muss - leider - wieder mit zahlreichen Abmahnungen der Nutzer, also einer Abmahnwelle gerechten werden.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
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vreesh
2009-04-22 08:16
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