Die Mobilfunknetzbetreiber sehen das Handy-Modding nicht so gern und warnen immer wieder davor, dass man danach die Gewährleistung verliert. Das Amtsgericht Potsdam wertete gebrandete Handys hingegen als "Sachmangel", wie es im März in einem Urteil gegen T-Mobile entschied. Das Unternehmen musste dem Kunden den Kaufpreis zurückerstatten, der wegen der Sondertastenbelegung geklagt hatte.
by
vreesh
2006-06-26 18:00
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