Urteil - Internetforen und Weblogs sind “besonders gefährliche Einrichtungen”, so das Hamburger Landgericht. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Die deutschen Behörden interessieren sich nicht dafür, ob Weblogs ein Impressum haben? Offensichtlich ein Irrglaube, denn zumindest das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Eingaben und beanstandet die “unzureichende Anbieterkennzeichnung”.