Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift «Recht und Schaden» (Ausgabe 11/2007) berichtet. Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, «nutzungsberechtigt» zu sein (Az.: 8 U 62/07).
by
vreesh
2007-12-22 10:32
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