Laut Rechtsprechung hat der Inhaber für die Rechtsverletzungen einzustehen, die unter seiner Domain begangen werden. Wenn er aber seinen Sitz im Ausland hat, ist es unmöglich, ihn zu belangen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat nämlich entschieden, dass Administratoren von .de-Domains nicht haften. Eine Firma oder eine Privatperson mit einem Sitz im Ausland kann eine .de-Domain nur dann registrieren, wenn sie einen administrativen Ansprechpartner (Admin-C) benennen.
by
vreesh
2009-04-21 18:12
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