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Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 16.01.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 222/06) hat entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung die eigenmächtige Beseitigung eines Mangels der Mietsache keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat.
Klägerin war eine Mieterin, in deren Mietvertrag u. a. festgehalten war, dass die Heizung dringend kontrolliert werden müsse. Sie behauptete, den Mangel im [...]
by
stanus
2008-05-02 11:59
nachrichten
http://finanznews.wordpress.com/2008/01/26/mieter-darf-nur-im-notfall-selbstbeseitigung-eines-mangels-in-der-wohnung-dur...
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