"Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin haben, denke ich, relativ schnell erkannt, dass ich wohl tatsächlich nicht der Besteller des Gutscheins war. Was dann aber folgte, ist beinahe schon absurd: Anstatt einfach zuzugeben, dass hier wohl ein Ermittlungsfehler vorliege (immerhin sind Staatsanwaltschaft und Polizei gehalten, alle Aspekte einer Straftat aufzuklären und nicht einfach irgendeiner Person, die vielleicht auf den ersten Blick schuldig sein könnte, den Prozess zu machen), fiel auf einmal der Begriff der "Beihilfe". Ich merkte an, dass (Computer-)Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten.
Mal ganz direkt gesagt: Eine solche geistige Tiefflugleistung habe ich selten in meinem Leben erlebt. Wer bitte würde wissentlich und vorsätzlich irgendwelchen wildfremden Leuten helfen, wen anders zu betrügen, ohne dadurch selbst den geringsten Vorteil zu haben – das Risiko eines Strafverfahrens jetzt mal nicht als Vorteil gezählt?"
by
solon
2007-11-20 14:27
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