"Die Polizei soll künftig Anwälte und Journalisten abhören dürfen - damit wird das Vertrauen von Klienten und Informanten gefährdet. [...] Wer auch nur entfernt andeutet, dass er nicht ausschließen kann, abgehört zu werden, der hat schlechte Karten, das notwendige Vertrauensverhältnis aufzubauen, geschweige denn umfassend informiert zu werden. [...] Die jetzt vorgesehene Aufspaltung der Zeugnisverweigerungsberechtigten in einen absolut geschützten und einen nur relativ geschützten Personenkreis ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Will man denn ernstlich behaupten, dass das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Abgeordneten oder Strafverteidigern schützenswerter ist als das Vertrauensverhältnis zu Ärzten, Psychotherapeuten, Schwangerschaftskonfliktberaterinnen, Journalisten sowie Anwälten, die nicht Strafverteidiger sind? [...] Ganz nebenbei: Jeder Praktiker kann ein Lied davon singen, wie kompliziert es werden dürfte, Strafverteidiger von sonstigen, nachrangig zu behandelnden Anwälten zu unterscheiden, zumal diese Übergänge in hohem Maße fließend sind."
by
solon
2007-11-11 00:18
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