"Der deutsche Polizeiminister plant, das Grundgesetz zu ändern, um den Krieg gegen den Terrorismus auch im Innern zu führen [...]. Der Abschuss von gekaperten Flugzeugen und noch viel mehr soll durch eine Ergänzung des Militär-Artikels 87a in der Verfassung möglich werden. Der Minister selber hat es formuliert: Der Einsatz von Jungs Soldaten ist danach nicht nur wie bisher "zur Verteidigung", sondern auch nach innen "zur Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens" möglich.
[...] Eine so weite Ermächtigung für Militäraktionen im Innern lädt zu Missbrauch geradezu ein. Ein "Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens" sei abzuwehren: So oder so ähnlich waren noch immer die Begründungen von Militärs, die in einem Staat die Macht mit Gewalt an sich gerissen haben. Um so etwas auszuschließen, hatten die Autoren des Grundgesetzes nach der Wiederbewaffnung der Republik den Einsatz von Soldaten strikt auf die Landesverteidigung beschränkt. [...] Im Recht des Krieges, das kann man so sehen, gilt aber die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht uneingeschränkt. Die Argumentation wird unter Grundgesetz-Experten zunehmend akzeptiert. Ein Kreis konservativer Verfassungsjuristen, auf die sich Schäuble ausdrücklich beruft, entwickelt dazu Theorien, die sehr stark an die Lehren vom "Ausnahmezustand" des Nazi-Kronjuristen Carl Schmitt erinnern. [...] Setzt der Innenminister seine Grundgesetzänderung durch, so wäre die Erlaubnis zum Abschießen von Flugzeugen das Einfallstor für eine umfassende Militarisierung der Innenpolitik. Wenn mitten im Frieden Krieg ist, hat das Verfassungsgericht seine Kraft verloren."
by
solon
2007-09-20 03:54
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