"So wünscht sich Günther differenzierte Sperrmaßnahmen und eine Freigabe des Zugriffes, wenn bestätigt wird, dass der Anfragende ein Erwachsener ist. Dies würde jedoch nicht nur eine einmalige Bestätigung bei Vertragsabschluss bedeuten, sondern vielmehr eine wiederkehrende Bestätigung bei jeder Seite, die als nicht geeignet für Kinder und Jugendliche angesehen wird.
Dies wiederum bedeutet aber auch eine Prüfung jeder Internetseite, welche im Endeffekt dann den Artikel 5 GG (Rezipientenfreiheit) ad absurdum und schon alleine wegen des durch den Aufwand entstehenden Verzögerungseffektes zu einer Art "Deutschlandweb" führen würde. Zumindest aber würden die "auch für Kinder und Jugendliche" freigegebenen Seiten letztendlich nur langsam anwachsen können und somit gerade diesen Gruppen nur eine "beschränkte Informationsfreiheit mit Verzögerungseffekt" gewähren.
Der deutsche Jugendschutz basiert noch immer auf dem Gedanken, dass die Verantwortung der Eltern reduziert wird und die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen beim Staat liegt."
by
solon
2007-10-29 20:16
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