"Dabei seien sich, so das Gutachten, Juristen und das UN-Flüchtlingskommissariat einig, dass die Konvention die Vertragsstaaten auch außerhalb ihres Territoriums bindet. Deshalb sei es auch auf hoher See verboten, Schiffe mit Flüchtlingen, etwa auf dem Weg von Nordafrika zur italienischen Insel Lampedusa, abzudrängen oder zurückzuschleppen, solange nicht geprüft ist, ob die Passagiere Anspruch auf Asyl haben. Ebenso wenig erlaubt sei es, in Seenot geratene Migranten in unsichere Drittländer zu bringen. 'Die Schutzsuchenden haben einen Rechtsanspruch, in den nächsten sicheren Hafen auf europäischem Territorium verbracht zu werden', heißt es in dem Gutachten."
by
solon
2007-09-29 18:33
Politik
·
Menschenrechte
·
Asyl- Ausländerrecht
·
EU
·
Ethik
·
Rassismus
·
Behörden